Über Herbert Houf

Herbert Houfals OeSV-Präsident
Herbert Houfim Breitensport
Herbert Houfzurück im Laser / ILCA
Herbert Houfals Freitzeitsegler

Seglerische Aktivitäten

  • 1969 – 1973 Optimist, Teilnahme an WM
  • 1974 - 1976 OK-Jolle, Teilnahme an div. Internationalen Regatten, inkl. EM/WM
  • 1977 – 1983 Finn, OeSV-Nachwuchskader, Teilnahme an div. Internationalen Regatten, inkl. EM/WM, Ersatzmann
  • Sparringpartner für Wolfgang Mayrhofer bei den OS 1980 in Moskau (Tallin), Staatsmeister 1977
  • Seit 1980 Instruktor (damals noch Lehrwart für Segeln)
  • Nach 1983 in diversen Breitensportklassen unterwegs, u.a. Laser und Surfen
  • Seit 1990 auf dem Big-Boot, vorwiegend als Freizeitsegler, BFA FB3 Segeln + Motor
  • Zuletzt selbst wieder am Laser auf der Regattabahn und im Opti-Zirkus privat engagiert

Text zu Präsidentschaft

Herbert Houf wurde 2022 zum Ehrenpräsidenten des OeSV gewählt

Das Präsidium hat in der Präsidiumssitzung vom 24. Jänner 2022 Mag. Herbert Houf aufgrund seines außergewöhnlichen Engagements und seiner Leistungen in Zusammenhang mit der finanziellen und organisatorischen Sanierung des OeSV für die Wahl zum Ehrenpräsidenten vorgeschlagen.

Herbert Houf war als Präsidiumsmitglied im OeSV von 2009-2012 als Finanzreferent tätig. Als Präsident leitete er den OeSV von 2012-2022.

Unter seiner Führung errangen zahlreiche Sportler und Sportlerinnen Weltcupsiege, Europameister- und Weltmeistertitel, Weltranglistenführungen und 2016 mit Thomas Zajac und Tanja Frank eine Olympische Medaille.

Zudem hat er viele Vereine wieder als Mitglieder gewonnen, die den OeSV nach Unstimmigkeiten verlassen hatten.
Herbert Houf möchte seine breit gestreuten Kontakte weiterhin für den OeSV einsetzen und das neue Präsidium bestmöglich bei den kommenden Herausforderungen unterstützen.



§ 9 Abs. 3 lit c. - Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten
„Die Verleihung von Ehrenpräsidentschaft und Ehrenmitgliedschaft wird vom Präsidium aufgrund eines einstimmigen Beschlusses in der ordentlichen Generalversammlung beantragt. Die Generalversammlung entscheidet über diesen Antrag in geheimer Abstimmung mit 2/3 Mehrheit.“